Frage:
Herr StR Wendler hat eine Frage zum Neuen Weg 7. Dort ist nach seiner Ansicht nach eine Lattenrosttür eingesetzt worden, die maximal nur als Zwischenlösung akzeptiert werden kann. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob diese Gestaltung eine endgültige Lösung ist.
Antwort: (24.11.2016)
Der Beantwortung dieser Anfrage liegt eine Klarstellung zur Örtlichkeit zugrunde, da es sich bei dem hinterfragten Grundstück nicht um den Neuen Weg 7, sondern um das verputzte Gebäude Neuer Weg 5 handelt.
Das Fachwerkhaus Neuer Weg 5 erfuhr mehrere Umbauphasen in der letzten Zeit, wobei auch ein Komplettabbruch aus dem Jahr 2013 zur Disposition stand. Diesem Antrag wurde jedoch nicht entsprochen und die Abbruchgenehmigung seitens des Landkreises Harz nicht erteilt. Anschließend erfolgten Arbeiten an der Gebäudefassade und Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der Umsetzung der bereits 2012 genehmigten Erdgeschossveränderungen. Hierzu zählten die Verbesserung des Raumzuschnittes, die Beibehaltung von Fenstern und die Vergrößerung der Durchfahrt entsprechend ihrer zeitgemäßen Erfordernisse. Vollzogen wurde der Einbau eines zweiflügligen neuen Holztores mit Öffnungsmöglichkeiten in das Gebäudeinnere.
Materiell und funktional entspricht die neue Toranlage zur Straßenseite den Festsetzungen der Gestaltungssatzung § 9 (3 und 4) als Flügeltor in traditioneller Handwerkstechnik (Verbreiterung). Die einfache Ausführung korrespondiert mit der zwischenzeitlich veränderten Erdgeschossfront.
Seitens der Verwaltung wird angeboten, gemeinsam mit dem Eigentümer und der Unteren
Denkmalschutzbehörde eine mögliche Farbgebung der Holzoberfläche zu beraten.
Detailfestlegungen dieser Art obliegen der Fachbehörde des Landkreises Harz.
Standpunkt des BfQ zum Sachverhalt:
Die Anfrage erfolgte, weil das Gebäude im gegenwärtigen Zustand den Eindruck erweckt, als sei hier eine Sanierung angefangen worden, die nie abgeschlossen werden soll. Für Anwohner und Gäste entsteht der Eindruck, dass es lediglich um die Schaffung einer Zufahrt zum dahinter liegenden Grundstück ging. Das kann durchaus ein legitimes Ansinnen sein, erfordert bei einem im Welterbegebiet liegenden historischen Gebäude jedoch eine wesentlich ansprechendere und hochwertigere Lösung.
Die Antwort der Stadtverwaltung kann von uns so nicht akzeptiert werden. Wenn es die geltende Gestaltungssatzung erlaubt, billigste Brettertore und zugenagelte Fensteröffnungen als Dauerzustand zu akzeptieren, dann ist das ein Freibrief für alle, die in eine Baulücke eine Baumarkt-Gartenlaube stellen wollen. Auch diese gibt es „in traditioneller Handwerktechnik“ in Holzausführung.
Angesichts dieser Antwort entstehen bei uns ernsthafte Zweifel, ob die Quedlinburger Bauverwaltung der herausragenden Aufgabe, ein Welterbegebiet im Sinne der UNESCO zu bewahren, überhaupt gewachsen ist.