Anfrage der Fraktion Bürgerforum Quedlinburg zum Bestreben der Entwicklung der
Welterbestadt Quedlinburg zu einer radfahrerfreundlichen Stadt
Frage:
Im Zusammenhang mit dem Bestreben, Quedlinburg zu einer Radfahrer-freundlichen Stadt zu entwickeln wird immer wieder der Zustand und die Befahrbarkeit von Radwegen bemängelt.
Deshalb bitte ich die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Teilfragen:
-
Werden die Radwege im Stadtgebiet –
einschließlich der Ortsteile – regelmäßig in Bezug auf
baulichen Zustand und Sauberkeit kontrolliert?
- Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen.
- Werden die Radwege in den Bereichen, wo eine zentrale Straßenreinigung stattfindet, mit gereinigt?
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Was unternimmt die Stadtverwaltung, wenn
zuständige Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht
oder nur unzureichend nachkommen?
(Im Bereich von Einkaufsmärkten sind die Radwege immer wieder und über Wochen durch Glasscherben verschmutzt und damit nicht benutzbar.) - Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen das Abstellen von Abfalltonnen und anderen Hindernissen auf Radwegen?
- Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen das Parken auf Radwegen?
- Wann werden bauliche Hindernisse, wie Verkehrs- und Hinweisschilder oder Ampelmasten aus dem Bereich von Radwegen entfernt?
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Was unternimmt die Stadtverwaltung, um der
systematischen Besserstellung der Nutzer von Straßen gegenüber der
Nutzer von Radwegen entgegenzuwirken?
(Zum Beispiel werden Hindernisse und verkehrsgefährdende Verschmutzungen auf Straßen in der Regel sofort oder sehr schnell entfernt, auf Radwegen hingegen nicht.)
Antwort: Siehe PDF-Dokument oben
Standpunkt des BfQ zum Sachverhalt:
Wie bedanken und bei der Stadtverwaltung für die zügige Beantwortung der Fragen!
Zu Frage 3:
Wir empfehlen allen Radfahrern, Verunreinigungen – insbesondere Glasscherben – möglichst schnell dem Ordnungsamt der Stadt zu melden.
Zu Frage 4:
Wenn Abfalltonnen auf Radwegen sollte entweder auch eine Meldung an das Ordnungsamt erfolgen oder die Abfalltonnen einfach auf die Straße gestellt werden, denn: „Das Herausstellen der Mülltonnen zur Entleerung fällt unter die übliche Benutzung des Straßenraumes.“.
Zu Frage 5:
Auch hier sollte eine Meldung an das Ordnungsamt erfolgen.
Zu Frage 6:
Sollte hier nicht die Stadtverwaltung auf Hinweise der Bürger hin tätig werden, diese überprüfen und sich dann für ihre Bürger an den Straßenbaulastträger wenden?
Zu Frage 7:
Wir sind gespannt auf das sich in Erarbeitung befindliche Radverkehrskonzept und hoffen auf breite Mitgestaltungsmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit.