Anfrage der Fraktion BĂŒrgerforum Quedlinburg zum Bestreben der Entwicklung der
Welterbestadt Quedlinburg zu einer radfahrerfreundlichen Stadt
Frage:
Im Zusammenhang mit dem Bestreben, Quedlinburg zu einer Radfahrer-freundlichen Stadt zu entwickeln wird immer wieder der Zustand und die Befahrbarkeit von Radwegen bemÀngelt.
Deshalb bitte ich die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Teilfragen:
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Werden die Radwege im Stadtgebiet â
einschlieĂlich der Ortsteile â regelmĂ€Ăig in Bezug auf
baulichen Zustand und Sauberkeit kontrolliert?
- Wenn ja, in welchen zeitlichen AbstÀnden.
- Werden die Radwege in den Bereichen, wo eine zentrale StraĂenreinigung stattfindet, mit gereinigt?
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Was unternimmt die Stadtverwaltung, wenn
zustĂ€ndige GrundstĂŒckseigentĂŒmer ihrer Reinigungspflicht nicht
oder nur unzureichend nachkommen?
(Im Bereich von EinkaufsmĂ€rkten sind die Radwege immer wieder und ĂŒber Wochen durch Glasscherben verschmutzt und damit nicht benutzbar.) - Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen das Abstellen von Abfalltonnen und anderen Hindernissen auf Radwegen?
- Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen das Parken auf Radwegen?
- Wann werden bauliche Hindernisse, wie Verkehrs- und Hinweisschilder oder Ampelmasten aus dem Bereich von Radwegen entfernt?
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Was unternimmt die Stadtverwaltung, um der
systematischen Besserstellung der Nutzer von StraĂen gegenĂŒber der
Nutzer von Radwegen entgegenzuwirken?
(Zum Beispiel werden Hindernisse und verkehrsgefĂ€hrdende Verschmutzungen auf StraĂen in der Regel sofort oder sehr schnell entfernt, auf Radwegen hingegen nicht.)
Antwort: Siehe PDF-Dokument oben
Standpunkt des BfQ zum Sachverhalt:
Wie bedanken und bei der Stadtverwaltung fĂŒr die zĂŒgige Beantwortung der Fragen!
Zu Frage 3:
Wir empfehlen allen Radfahrern, Verunreinigungen – insbesondere Glasscherben – möglichst schnell dem Ordnungsamt der Stadt zu melden.
Zu Frage 4:
Wenn Abfalltonnen auf Radwegen sollte entweder auch eine Meldung an das Ordnungsamt erfolgen oder die Abfalltonnen einfach auf die StraĂe gestellt werden, denn: „Das Herausstellen der MĂŒlltonnen zur Entleerung fĂ€llt unter die ĂŒbliche Benutzung des StraĂenraumes.“.
Zu Frage 5:
Auch hier sollte eine Meldung an das Ordnungsamt erfolgen.
Zu Frage 6:
Sollte hier nicht die Stadtverwaltung auf Hinweise der BĂŒrger hin tĂ€tig werden, diese ĂŒberprĂŒfen und sich dann fĂŒr ihre BĂŒrger an den StraĂenbaulasttrĂ€ger wenden?
Zu Frage 7:
Wir sind gespannt auf das sich in Erarbeitung befindliche Radverkehrskonzept und hoffen auf breite Mitgestaltungsmöglichkeiten der betroffenen Ăffentlichkeit.