Unter der Überschrift „Abriss unterm Schlossberg – Aus für kleines Tagelöhnerhaus“ berichtet die MZ am 9.3.2017 über den Abriss des Hauses Wassertorstraße 15/16.
Damit wird ein einzelnes Haus aus einer ansonsten vollständig geschlossenen Straßenfront mitten im Welterbegebiet und gegen den Protest der Denkmalschutzbehörden herausgerissen.
Das mag rein rechtlich betrachtet machbar sein. Und somit gab es sicher keine Handhabe dagegen. Deshalb mussten sich wie im Artikel beschrieben am Ende auch die Denkmalschützer dem wirtschaftlichen Argument beugen.
Es stellt sich aber die Frage: Muss sich der Frage nach der rechtlichen Machbarkeit nicht immer auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit und den möglichen Folgen für andere bzw. für die Gesellschaft anschließen? Trägt nicht jeder auch Verantwortung für die Gesellschaft? Und erst recht ein Architekt und ein Bauherr in einem Welterbegebiet?
Wir sind fassungslos und verurteilen diesen rücksichtslosen Frevel zum Nutzen des eigenen Geschäftes entschieden. Ein Architekt, der zum wiederholten Male(*) zeigt, dass ihn der Gedanke des Welterbes und die daraus erwachende Verantwortung und Pflicht zum Erhalt nicht im Geringsten interessiert, ist eine Schande für die Stadt Quedlinburg.
(*) Wir erinnern uns an die rücksichtslose Überbauung eines weiteren Teils des Innenhofs hinter der DM-Filiale in der Steinbrücke durch das gleiche Architekturbüro – unter bewusster Missachtung der negativen Stellungnahme von ICOMOS, der Aufsichtsbehörde für Welterbestätten.