Anfrage von Dr. Mühläusler vom 28.08.2014 zum Schulwegplan

028-14

Frage:

Herr StR Mühlhäusler fragt, ob es einen Schulwegplan gibt. Falls ein solcher existiert – welche Vorkehrungen wurden getroffen? Falls nicht – was spricht gegen die Entwicklung eines Schulwegplans?
Außerdem fragt er an, warum die Bedarfsampel (welche bei Schulwegplänen immer Berücksichtigung findet) an der Kreuzung Bahnhof/Schulstraße in Bad Suderode außer Betrieb ist.

Antwort: (10.09.2014)

Einen Schulwegplan gibt es nicht. Derzeitig gibt es für das Land Sachsen Anhalt keine gesetzlichen Vorgaben für das Erstellen eines Schulwegplanes.
Im Rahmen der Schulwegsicherung führt das örtliche Polizeirevier mit Beginn des neuen Schuljahres für ca. 3 Wochen verstärkte Kontrollen an verkehrsreichen Kreuzungen und Straßenübergängen durch.
Der Bestand einer F.-Lichtsignalanlage ist abhängig von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugstärken oberhalb des FGÜ empfohlenen Einsatzbereiches von über 150 Fußgänger/h und 300-400 Fahrzeuge/h.
Bei einer Verkehrszählung im Mai 2014 wurden an der F.-Lichtsignalanlage Bahnhofstraße in Bad Suderode die Richtwerte stark unterschritten, so dass vom Ordnungsamt des Landkreises Harz die
dauerhafte Außerbetriebnahme sowie der Rückbau der Anlage angeordnet wurde.

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