Wieviel Ausnahmegenehmigungen verträgt ein Weltkulturerbe noch?

Kontrastprogramm oder Provokation? Der Gestaltungssatzung entspricht das jedenfalls nicht.

Man wagte es kaum noch zu hoffen, aber das „WoWi-Kaufhaus“ – gelegentlich hört man auch „Obstkiste“ – scheint langsam der Fertigstellung entgegen zu sehen.

Applaus! … Doch wofür?

An markanter Stelle in der Quedlinburger Innenstadt ist wieder einmal ein moderner Lückenbau entstanden. Das wäre durchaus ein Grund um Feiern. Ist es aber leider nicht, denn was da gebaut wurde, erhitzt die Gemüter und wirft Fragen auf.
Abgesehen von dem plötzlichen und nicht wirklich nachvollziehbaren Abriss des zugegebener Maßen auch nicht schönen Vorgängergebäudes muss man die Frage stellen, wozu es denn in Quedlinburg eigentlich eine Gestaltungssatzung gibt und für wen sie gilt.
Was würde wohl passieren, wenn ein gewöhnlicher Bürger sein Haus mit Flachdach, zweifelhafter Fassadenverkleidung aus Kunststoff und unbeschreiblich hässlicher Hofansicht bauen wollte? Es würde wahrscheinlich aus dem Rathaus gejagt werden.
Aber wenn ein DRK oder eine WoWi kommen, dann geht es trotzdem. Warum?

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Was ist mit der WoWi los?

Die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg – kurz WoWi, eine Tochtergesellschaft der Stadt Quedlinburg sollte doch vor allem im Interesse ihres Gesellschafters, nämlich der Stadt Quedlinburg handeln.

Neben dem Kerngeschäft, dem Verwalten des kommunalen Wohnungsbestandes, fallen der WoWi in der Welterbestadt Quedlinburg zusätzlich Aufgaben zu, die eine Welterbestadt auszeichnen.
So muss sie sich insbesondere der großen (nationalen) Aufgabe des Erhalts des Welterbes verpflichtet fühlen. Damit fallen ihr vor allem im sogenannten inneren Sanierungsgebiet, welches des Welterbe enthält, besondere stadtplanerische Aufgaben zu. Die Stadt und ihre Bauverwaltung müsste mit der WoWi einen starken Partner für dieses gemeinsame Ziel haben.

Was aber passiert in Quedlinburg?

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Neues aus Kirche und Stadt

Für den Stadtrat am 19. 07. 2012 hatte die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die im nichtöffentlichen Teil behandelt werden sollte. Sie erschien unter dem Namen:

Richtungsentscheidung zur Umsetzung des neuen Nutzungs- und Präsentationskonzeptes für den Stiftsberg in Quedlinburg

Der Beschlussvorschlag lautete:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, auf der Basis des von der ARGE culture concepts/KK architekten erarbeiteten Nutzungs- und Präsentationskonzeptes (Kurzfassung als Anlage), mit der Fortführung der Gespräche zwischen den Vertretern des Gemeindekirchenrates des evangelischen Kirchspiels Quedlinburg und der Domschatzverwaltung Quedlinburg/Halberstadt sowie der Stadt Quedlinburg mit der Zielstellung der Umsetzung eines gemeinsamen Betreibermodells.

Schon seit einigen Monaten erscheint es mir sehr wichtig, diesen wesentlichen Sachverhalt öffentlich zu diskutieren, denn er betrifft die im wahrsten Sinne des Wortes „Heiligste Kuh“ der Quedlinburger, das Schloss mit der Stiftskirche, unter Umständen sehr tiefgreifend. Einigen Mitgliedern des Rates und der Verwaltungsspitze ist diese Vorstellung wohl nicht sehr angenehm, denn Volkes Stimme ist unberechenbar. Aber damit muss man in einer Demokratie leben!

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