Anfrage von G. Vester vom 3.3.2016 zum Abstellen von Mülltonnen im Welterbegebiet der Stadt

Anfrage 005/16

Frage:

Ist es den jeweiligen Hausbesitzern erlaubt, die Mülltonnen z. B. dauerhaft in einem abschließbaren Holzverschlag vor dem Haus unterzubringen? Gibt es eine grundsätzliche Regelung dafür? Wenn ja, wie sieht diese aus.

Antwort: (31.03.2016)

Nach geltendem (Satzungs-)Recht ist das dauerhafte Abstellen von Mülleimern, gelben Säcken und Mülltonnen im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig, egal, ob sich diese in einer Einhausung befinden oder nicht.
Sie sind keine baulichen Anlagen sondern bewegliche Abfallbehälter, deren Bereitstellung entsprechend der Abfallentsorgungssatzung zeitlich befristet geregelt ist. Die Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift greift nur bei zulässig errichteten Abstellplätzen auf privaten Grundstücken.
Zudem umfasst das Anliegerrecht eines Grundstückseigentümers, Mieters oder Pächters nicht das dauerhafte Abstellen von Mülltonnen auf der Straße. Mülltonnen im öffentlichen Straßenraum stellen Hindernisse dar, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können.
Aufgrund der schwierigen Situation, vor allem innerhalb des Welterbegebietes, erfolgt die Prüfung eines Modellprojektes in federführender Bearbeitung durch den Oberbürgermeister bezogen auf den Marktkirchhof.

Unser Kommentar:

Hintergrund der Anfrage war die unbefriedigende Situation in der sich einige Hausbesitzer in dieser Stadt befinden, die zwischen den Entleerungsterminen nicht wissen wohin mit den Tonnen. Deren Häuser haben weder Höfe, noch Gärten, noch Toreinfahrten, wo die Mülltonnen abgestellt werden könnten. Das gilt z.B. für Häuser am Marktkirchhof, in der Wassertorstraße und auf dem Münzenberg. Da diese Bereiche zur Altstadt und dem Welterbe gehören, kann man die Tonnen nicht einfach vor die Tür stellen. Der Anblick des Mausoleums etwa an der Marktkirche würde empfindlich gestört durch das strahlende Blau einer Papiertonne. Was also tun? Der Sommer naht und die Aussicht eine stinkende Tonne im Haus zu haben ist nicht gerade erhebend, von den hygienischen Auswirkungen mal ganz abgesehen.

Bisher behalfen sich die Anwohner auf die ein oder andere unbefriedigende – oder illegale – Weise. Das muss geändert werden. Deshalb meine Anfrage.

Die Antwort halten wir für unbefriedigend, weil unkonkret. Uns fehlt auch der Hinweis auf einen zeitlichen Rahmen für die Prüfung eines Modellprojektes in federführender Bearbeitung durch den Oberbürgermeister bezogen auf den Marktkirchhof.
Deshalb werden wir das Thema weiter verfolgen.

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